Als Unternehmer müssen Sie ihre betrieblichen Vorgänge für mehrere externe Adressaten wie z.B. für Handels- und Steuerbilanz dokumentieren. Das ist zuweilen recht aufwendig und je nach Rechtsform der Unternehmung gilt es dabei Einiges zu beachten. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur, sondern fertigen Erklärungen und Aufstellungen in korrekter Form aus, die einer amtlichen Überprüfung standhalten.
Dokumentation für das Finanzamt:
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften gemäß den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Anhang, Lagebericht, Offenlegung)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
- Private Steuererklärung
- Prüfung der Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten und entstehenden Kosten
- Prüfen von Vorauszahlungsbescheiden und ggf. Anpassungsanträge
- Erstellung und elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen
Spezielle Anforderungen:
- Aufbereitung des handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zum Zwecke der Offenlegung
- Auf Wunsch Weiterleitung zum elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung
- Plausibilitätsbeurteilungen für externe Adressaten wie z.B. Banken
- Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung der Inventur
- Unterstützung im Rahmen von Betriebsprüfungen (Auf Wunsch stellen wir dafür Räumlichkeiten zur Verfügung)